Peter Anderegg     © Text und Bild  

Mai 2026

Kernkraftwerk-Bauverbot wieder streichen

                                             

Es geht nicht darum, dass wir morgen wieder ein Kernkraftwerk bauen. Aber die jetzige Diskussion in der Politik und den Medien vermittelt einem, um das gehe es. Es geht schlicht und einfach darum, im Kernenergiegesetz den Art. 12a, «Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken dürfen nicht erteilt werden», wieder zu streichen. 15 Jahre nach Fukushima soll das Bauverbot für Kernkraftwerke wieder aufgehoben werden.
Richtig, denn das Verbot eines Neubaus seit 2017 erfolgte im Nachgang der Erdbeben- und Tsunami-Katastrophe in Fukushima 2011 mit dem GAU der nachfolgenden Kernschmelze im Kernkraftwerk überstürzt und ist für mich als Ingenieur rational nicht nachvollziehbar. Niemand spricht übrigens mehr davon, dass damals 20'000 Menschen beim Erdbeben erschlagen wurden oder ertrunken sind in der Wasserflut. Den damaligen Entscheid aufzuheben macht Sinn. Es geht auch darum, der völlig unklaren, nichtssagenden Initiative «Blackout stoppen» einen klaren Gegenvorschlag entgegenzusetzen.

Mit dem Aufheben des Bauverbots für neue Kernkraftwerke blieben wir langfristig allen Technologien gegenüber offen und erhielten Planungssicherheit. Abgesehen davon leitet seit fünf Jahren die Professorin Annalisa Manera das Labor an der ETH Zürich, welches sich u.a. mit der nuklearen Sicherheit beschäftigt. Sie promovierte zum Thema Nuclear Engineering. Erfolgreich: Über zwei Dutzend Studierende (je 50% Frauen und Männer) zeigten 2022 im Masterstudiengang Interesse an der Kernenergie. Ob wir neben den erneuerbaren Energien künftig auch die CO2-arme Kernkraft – eine Energieform mit hoher Energiedichte – weiter nutzen wollen, sollten wir den Ingenieurinnen und Ökonomen überlassen und nicht einem Verfassungsartikel.

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